Mobile-Casino.de – Online-Spielotheken auf dem Handy, geprüft nach deutschem Recht

Hier steht, welche Anbieter virtueller Automatenspiele eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) haben, was das für das Spielen am Smartphone bedeutet und wo die Grenzen liegen. Wir prüfen jede Domain einzeln gegen die amtliche Whitelist.

Online-Spielotheken mit deutscher Erlaubnis

Wichtiger Hinweis: Das deutsche Recht macht einen Unterschied zwischen ‚Online Casino' und ‚Automatenspiel'. Unsere Liste enthält nur Anbieter für virtuelle Automatenspiele.

nach Punkten – gleiche Punktzahl, gleicher Platz

16 Online-Spielotheken mit einer Erlaubnis der GGL für virtuelle Automatenspiele haben wir auf ihren öffentlichen Seiten erfasst: Domain, Erlaubnisinhaber, Darstellung am Handy, Zahlungsangaben und Spielerschutz, jeweils mit Datum. Im Vergleich stehen sie nach Punkten aus sieben Kriterien geordnet; ein Teil der Punkte ist noch vorläufig.

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Grundlage aller Angaben: amtliche Liste der GGL, Stand 02.11.2026, abgeglichen am 02.11.2026.

Reihenfolge nach Punkten (von 100), Stand 30.10.2026. Gleiche Punktzahl bedeutet gleicher Platz; innerhalb eines Platzes alphabetisch. Vorläufig heißt: Mindestens ein Kriterium beruht erst auf einem Erhebungstag oder ist noch offen; nach der nächsten Erhebung können sich Punkte und damit auch Plätze ändern. Ist ein Kriterium nicht bewertbar, gilt die Punktzahl für die bewerteten Kriterien; der Anteil steht dann in der Zeile.

  1. Platz 1 (geteilt)100/100bestätigt

    BingBong

    Domain: bingbong.de

    Erlaubnisinhaber
    DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    27.04.2022
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele

    18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/

  2. Platz 1 (geteilt)100/100vorläufig

    Lapalingo

    Domain: lapalingo.de

    Erlaubnisinhaber
    Rabbit Entertain IT Limited
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    27.12.2022
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele

    18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/

  3. Platz 1 (geteilt)100/100vorläufig

    LordLucky

    Domain: lordlucky.de

    Erlaubnisinhaber
    Rabbit Entertain IT Limited
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    27.12.2022
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele

    18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/

  4. Platz 1 (geteilt)100/100vorläufigbewertet: 90 % der Gewichtung

    Merkur Slots

    Domain: merkurbets.de

    Erlaubnisinhaber
    Merkur Bets Malta Limited
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    03.11.2023
    Auf dieser Domain
    auch Sportwetten

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  5. Platz 1 (geteilt)100/100vorläufig

    Novoline

    Domain: novoline.de

    Erlaubnisinhaber
    NOVOLINE.DE GmbH (vormals BluBet Operations Limited)
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    09.08.2022
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele
    Anbieter-Link zu Novoline: Derzeit nicht verfügbar kein Anbieter-LinkSteckbrief lesen: Novoline

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  6. Platz 1 (geteilt)100/100vorläufig

    Wunderino

    Domain: wunderino.de

    Erlaubnisinhaber
    Megapixel Entertainment Limited
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    24.11.2022
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele
    Anbieter-Link zu Wunderino: Derzeit nicht verfügbar kein Anbieter-LinkSteckbrief lesen: Wunderino

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  7. Platz 7 (geteilt)95/100vorläufig

    bwin

    Domain: bwin.de

    Erlaubnisinhaber
    bwin (Deutschland) Limited
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    10.11.2022
    Auf dieser Domain
    auch Sportwetten und eine weitere Spielart

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  8. Platz 7 (geteilt)95/100bestätigt

    Jokerstar

    Domain: jokerstar.de

    Erlaubnisinhaber
    Jokerstar GmbH
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    09.08.2022
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele

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  9. Platz 7 (geteilt)95/100vorläufig

    Löwen Play

    Domain: loewen-play.de

    Erlaubnisinhaber
    Löwen Play digital GmbH
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    15.12.2022
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele

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  10. Platz 7 (geteilt)95/100vorläufig

    StarGames

    Domain: stargames.de

    Erlaubnisinhaber
    Greentube Malta Limited
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    02.02.2023
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele

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  11. Platz 1190/100vorläufig

    LeoVegas

    Domain: leovegas.de

    Erlaubnisinhaber
    LVSports Limited
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    27.02.2023
    Auf dieser Domain
    auch Sportwetten

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  12. Platz 1288/100vorläufigbewertet: 85 % der Gewichtung

    SlotMagie

    Domain: slotmagie.de

    Erlaubnisinhaber
    Solis Ortus Service Limited
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    24.04.2025
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele

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  13. Platz 13 (geteilt)85/100bestätigt

    DrückGlück

    Domain: drueckglueck.de

    Erlaubnisinhaber
    Skill On Net Limited
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    29.12.2022
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele
    Anbieter-Link zu DrückGlück: Derzeit nicht verfügbar kein Anbieter-LinkSteckbrief lesen: DrückGlück

    18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/

  14. Platz 13 (geteilt)85/100vorläufig

    Interwetten

    Domain: interwetten.de

    Erlaubnisinhaber
    Interwetten Gaming Limited
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    13.10.2022
    Auf dieser Domain
    auch Sportwetten

    18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/

  15. Platz 13 (geteilt)85/100bestätigt

    JackpotPiraten

    Domain: jackpotpiraten.de

    Erlaubnisinhaber
    DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    27.04.2022
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele

    18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/

  16. Platz 13 (geteilt)85/100vorläufig

    Wildz

    Domain: wildz.de

    Erlaubnisinhaber
    Rootz Limited
    Erlaubnis für Automatenspiele seit
    15.09.2022
    Auf dieser Domain
    nur Automatenspiele
    Anbieter-Link zu Wildz: Derzeit nicht verfügbar kein Anbieter-LinkSteckbrief lesen: Wildz

    18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/

Ältere Steckbriefe, nicht Teil dieses Vergleichs: 888slots · Betway · Mr Green

Mobile Casinos & Spielotheken: was die Begriffe meinen

Kurz gesagt

„Online Casino“ ist ein Alltagswort. Die bundesweite Erlaubnis der GGL gilt nur für virtuelle Automatenspiele, also für Online-Spielotheken.

Im Alltag steht „Online Casino“ für fast alles, was sich im Netz um Geld spielen lässt, mit vielen verschiedenen Spielformen. Das deutsche Recht ist an dieser Stelle genauer. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt in § 22a eine eigene Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele; die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erteilt sie bundesweit und führt jeden Inhaber mit seiner Domain in der Whitelist. Anbieter mit dieser Erlaubnis nennen wir Online-Spielotheken.

Online Casino
Umgangssprachlich für Glücksspiel im Netz, Automaten und Tische zusammen.
Virtuelles Automatenspiel
Spielautomaten in digitaler Form. Dafür erteilt die GGL die bundesweite Erlaubnis (§ 22a GlüStV 2021).
Nicht Teil der Erlaubnis
Andere Spielformen und Jackpots (§ 22a Abs. 2 und 8).

Mehr als Wortklauberei ist das, weil an der Trennung die Regeln hängen. Höchsteinsatz und Jackpotverbot stehen im selben Paragrafen wie die Erlaubnis und gelten für genau diese Spielform: grundsätzlich höchstens ein Euro je Spiel, bis 3 Euro ab 21 Jahren und bis 5 Euro nach 90 Tagen nur bei Anbietern, die diese Stufen der GGL anbieten, und kein Gewinntopf, der über viele Spiele hinweg anwächst.

Deshalb heißt das Thema hier „Mobile Casinos & Spielotheken“, die Liste oben aber „Online-Spielotheken mit deutscher Erlaubnis“. Das Gerät ändert an den Begriffen nichts. Welche Spiele am Handy im Einzelnen dazugehören, erklärt der Ratgeber Spiele für Online-Spielotheken am Handy.

Was beim Spielen am Smartphone gilt

Kurz gesagt

Die Regeln sind am Handy dieselben wie am Rechner. Sie hängen an der Erlaubnis, nicht am Gerät.

Ein Spiel darf grundsätzlich höchstens einen Euro Einsatz kosten. Seit dem 1. Juli 2026 darf ein Anbieter mit Erlaubnis einzelnen Spielenden mehr gewähren: bis 3 Euro ab 21 Jahren, bis 5 Euro erst nach 90 Tagen ohne auffälliges Spielverhalten und mit besonderer Überwachung. Ob er das anbietet, entscheidet der Anbieter; die Regel gilt zunächst bis Ende 2027. Die Erlaubnis umfasst nur virtuelle Automatenspiele (Slots), und Jackpots sind verboten. Für alle Anbieter zusammen gilt grundsätzlich ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro, das über die Limitdatei LUGAS überwacht wird; einen anderen Betrag darf ein Anbieter nur im Einzelfall festsetzen, wenn seine Erlaubnis das vorsieht. Wer sich sperren lässt, wird über das Sperrsystem OASIS bei jedem erlaubten Anbieter erkannt.

Wie das Monatslimit über mehrere Konten zusammenkommt, rechnet der Ratgeber zu Spielen am Handy an einem Beispiel vor.

  • 1 € – Höchsteinsatz je Spiel als Grundsatz (§ 22a Abs. 7 GlüStV; Richtlinie der GGL vom 01.07.2026)Gemeint ist das einzelne Spiel. Bis 3 € (ab 21 Jahren) oder 5 € nur, wenn ein Anbieter diese Stufen anbietet und die Voraussetzungen erfüllt sind; befristet bis 31.12.2027.

  • 1.000 € – Einzahlungslimit pro Monat, anbieterübergreifend, als gesetzlicher Grundwert (LUGAS)Was bei einem Anbieter eingezahlt ist, fehlt im selben Monat bei allen anderen.

  • OASIS – bundesweites SperrsystemEine Sperre wird bei jedem Anbieter mit deutscher Erlaubnis erkannt, am Handy wie am Rechner.

So prüfen wir einen Anbieter

Kurz gesagt

In die Liste kommt nur, wessen genaue Domain auf der Whitelist der GGL steht. Werbung, Bedingungen und Vergütung prüfen wir getrennt davon.

Vier Prüfungen stehen getrennt nebeneinander, und keine ersetzt die andere. Erstens die Erlaubnis: Wir gleichen die genaue Domain mit der Whitelist der GGL ab, nicht den Markennamen. Eine ähnliche Domain zählt nicht. Zweitens die Werbefähigkeit: Eine Erlaubnis allein heißt noch nicht, dass jede Aussage über ein Angebot zulässig ist. Drittens die Bedingungen: Bonusangaben zeigen wir erst, wenn die vollständigen Bedingungen auf der Seite des Anbieters stehen und zueinander passen. Viertens die Vergütung: Ob und wie uns ein Anbieter bezahlt, prüfen wir gegen § 5 des Glücksspielstaatsvertrags.

  • Erlaubnis

    Grundlage ist die Whitelist der GGL, und zwar die eingetragene Domain. Für genau diese Adresse gilt die Erlaubnis, für eine ähnlich aussehende nicht. Zu jedem Anbieter steht der Tag unseres Abgleichs, zur Liste ihr eigener Stand, derzeit der 02.11.2026.

  • Werbung

    Eine Erlaubnis macht nicht jede Aussage über ein Angebot zulässig. Was wir über einen Anbieter schreiben, muss sich an einer Quelle mit Datum festmachen lassen, sonst bleibt es weg. In der Liste stehen deshalb nur Erlaubnisinhaber, Erlaubnisdatum und dort, wo der Anbieter sie selbst nennt, Zahlungsangaben.

  • Bedingungen

    Ein Bonus erscheint erst, wenn die vollständigen Bedingungen beim Anbieter stehen und zueinander passen. Bei keinem Anbieter im Vergleich ist das derzeit so. Lieber zeigen wir gar keinen Bonus als einen, dessen Bedingungen wir nicht lesen konnten.

  • Vergütung

    Ob und wie ein Anbieter uns bezahlt, prüfen wir gegen § 5 des Glücksspielstaatsvertrags. Auf die Reihenfolge hat das keinen Einfluss; der Vergleich ordnet allein nach Punkten aus sieben Kriterien. Wie sich Mobile-Casino.de finanziert, steht am Ende jeder Seite.

Woran Sie eine Seite ohne deutsche Erlaubnis erkennen

Kurz gesagt

Daran, dass ihre genaue Domain nicht auf der Whitelist der GGL steht. Name, Logo und Farben beweisen nichts.

Eine Marke kann unter einer anderen Adresse ohne Erlaubnis auftreten, und am Handy geht das leicht unter. Die Adresszeile ist klein, manche Browser blenden sie beim Scrollen aus, und wer über einen Link kommt, hat die Adresse nie selbst eingetippt. Der Abgleich lohnt sich deshalb vor der ersten Einzahlung.

Er dauert am Telefon keine Minute. Öffnen Sie die Whitelist der GGL in einem zweiten Tab und suchen Sie nach dem Namen des Anbieters; dort steht, welche Domain eingetragen ist. Vergleichen Sie sie Zeichen für Zeichen mit der Adresse, auf der Sie gerade sind. Ein Bindestrich, eine andere Endung oder ein zusätzliches Wort genügen, und es ist nicht mehr dieselbe Adresse.

Für die Anbieter in unserem Vergleich haben wir das mit Datum erledigt. Für jede andere Seite bleibt die amtliche Liste die Quelle: Übersicht erlaubter Anbieter der GGL.

Was nicht zu einer deutschen Erlaubnis passt

  • Spiele, die keine Automatenspiele sindDie bundesweite Erlaubnis umfasst nur virtuelle Automatenspiele (Slots).(§ 22a Abs. 2 GlüStV)
  • Eine Jackpot-Anzeige, die laufend steigtJackpots sind bei virtuellen Automatenspielen verboten.(§ 22a Abs. 8 GlüStV)
  • Mehr als fünf Euro Einsatz je SpielDas Gesetz nennt grundsätzlich einen Euro; seit Juli 2026 erlaubt die GGL Anbietern höhere Stufen bis 3 oder 5 Euro, nur für einzelne Spielende und unter Voraussetzungen. Mehr als 5 Euro sieht die Richtlinie nicht vor.(§ 22a Abs. 7 GlüStV)
  • Zahlungswege, die nicht auf Ihren Namen laufenEin- und Auszahlungen laufen bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis über ein Zahlungskonto auf Ihren Namen bei einem Kredit-, Zahlungs- oder E-Geld-Institut; anonyme Zahlungsmittel sind dafür nicht vorgesehen.(§ 6b Abs. 4 GlüStV)

Browser oder App?

Kurz gesagt

Für den Aufruf einer erlaubten Website genügt der Browser des Smartphones. Ob ein Anbieter zusätzlich eine App anbietet, entscheidet er selbst; die Erlaubnis hängt nicht daran.

Eine App kann bequemer sein, verlangt aber eine Installation und eigene Berechtigungen. Im Browser bleibt nichts auf dem Gerät außer Cookies. Für die Sicherheit entscheidend ist in beiden Fällen dieselbe Frage: Steht die Domain, auf der man spielt, auf der Whitelist?

Im Browser lässt sich das jederzeit nachsehen, die Domain steht in der Adresszeile. Eine App zeigt keine Adresszeile. Den Abgleich macht man dort einmal, bevor man sie einrichtet.

Ein- und Auszahlen am Handy

Welche Zahlungsarten ein Anbieter annimmt, steht auf seiner eigenen Zahlungsseite. Wir übernehmen nur Angaben, die dort zu lesen sind, mit Datum. Rechtlich entscheidend ist, dass Ein- und Auszahlungen über ein Zahlungskonto auf Ihren Namen laufen (§ 6b Abs. 4 GlüStV); ob ein bestimmter Zahlungsweg bei einem Anbieter zulässig ist, beurteilen wir nicht pauschal. Mehr zu den einzelnen Zahlungsarten: Zahlungsarten im Überblick.

Gleich mit welcher Zahlungsart: Jede Einzahlung zählt auf das Monatslimit von grundsätzlich 1.000 Euro, das für alle erlaubten Anbieter zusammen gilt. Was ein Anbieter selbst zu Zahlungswegen angibt, steht in seinem Steckbrief, zusammen mit dem Tag, an dem wir es gelesen haben.

Spielerschutz

Was hier steht, gilt bei jedem Anbieter mit deutscher Erlaubnis, am Handy wie am Rechner. Zwei Wege schließen sich nicht aus: die anonyme Telefonberatung des BIÖG, die auch ohne Sperre hilft, und die Selbstsperre über OASIS, die bei allen erlaubten Anbietern zugleich greift. Eintragen lässt sie sich über eine Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt; der Link steht am Ende dieses Abschnitts.

Glücksspiel kann süchtig machen. Spiele verantwortungsbewusst. 18+

Spielersperre: OASIS · Einzahlungslimit grundsätzlich 1.000 €/Monat anbieterübergreifend (LUGAS)

Alle gelisteten Anbieter besitzen eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für virtuelle Automatenspiele.

Anonyme & kostenlose BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00

Selbstsperre über OASIS

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob ein Anbieter in Deutschland erlaubt ist?

Nur an der Whitelist der GGL. Entscheidend ist die genaue Domain: Eine Marke kann unter einer anderen Adresse ohne Erlaubnis auftreten.

Ist ein Online Casino dasselbe wie eine Online-Spielothek?

Nicht im Sinne der deutschen Erlaubnis. „Online Casino“ ist ein Alltagswort für Automaten und Tische zusammen. Die bundesweite Erlaubnis der GGL gilt nur für virtuelle Automatenspiele, und Anbieter mit dieser Erlaubnis nennen wir Online-Spielotheken.

Gelten am Handy andere Regeln als am Rechner?

Nein. Einsatzgrenze, Einzahlungslimit und Sperrsystem hängen an der Erlaubnis des Anbieters, nicht am Gerät.

Brauche ich zum Spielen am Handy eine App?

Nein. Für eine erlaubte Website genügt der Browser des Smartphones. Ob es zusätzlich eine App gibt, entscheidet der Anbieter; an der Erlaubnis ändert das nichts, und die Domain auf der Whitelist bleibt der Maßstab.

Hilft es, mehrere Anbieter zu nutzen, wenn das Monatslimit erreicht ist?

Nein. Die 1.000 Euro im Monat gelten grundsätzlich für alle erlaubten Anbieter zusammen und werden über die Limitdatei LUGAS überwacht. Was bei einem Anbieter eingezahlt ist, fehlt im selben Monat bei allen anderen.

Welche Spiele umfasst die bundesweite Erlaubnis?

Nur virtuelle Automatenspiele (Slots). Darauf beschränkt sich auch diese Website.

Warum steht bei keinem Anbieter ein Bonus?

Wir zeigen eine Bonusangabe erst, wenn die vollständigen Bedingungen auf der Seite des Anbieters stehen und widerspruchsfrei sind. Bisher nennen wir deshalb für keinen Anbieter einen Bonus.

Ist die Reihenfolge der Liste eine Empfehlung?

Nein. Im Vergleich stehen die Anbieter nach Punkten aus sieben Kriterien, erhoben auf ihren öffentlich zugänglichen Seiten; eine Empfehlung, dort zu spielen, ist das nicht.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn das Spielen zum Problem wird?

Beim BIÖG unter www.bioeg.de und telefonisch, anonym, unter 0800 1 37 27 00. Eine Sperre für alle erlaubten Anbieter ist über OASIS möglich.

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