Mobile Casinos & Spielotheken: was die Begriffe meinen
„Online Casino“ ist ein Alltagswort. Die bundesweite Erlaubnis der GGL gilt nur für virtuelle Automatenspiele, also für Online-Spielotheken.
Im Alltag steht „Online Casino“ für fast alles, was sich im Netz um Geld spielen lässt, mit vielen verschiedenen Spielformen. Das deutsche Recht ist an dieser Stelle genauer. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt in § 22a eine eigene Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele; die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erteilt sie bundesweit und führt jeden Inhaber mit seiner Domain in der Whitelist. Anbieter mit dieser Erlaubnis nennen wir Online-Spielotheken.
- Online Casino
- Umgangssprachlich für Glücksspiel im Netz, Automaten und Tische zusammen.
- Virtuelles Automatenspiel
- Spielautomaten in digitaler Form. Dafür erteilt die GGL die bundesweite Erlaubnis (§ 22a GlüStV 2021).
- Nicht Teil der Erlaubnis
- Andere Spielformen und Jackpots (§ 22a Abs. 2 und 8).
Mehr als Wortklauberei ist das, weil an der Trennung die Regeln hängen. Höchsteinsatz und Jackpotverbot stehen im selben Paragrafen wie die Erlaubnis und gelten für genau diese Spielform: grundsätzlich höchstens ein Euro je Spiel, bis 3 Euro ab 21 Jahren und bis 5 Euro nach 90 Tagen nur bei Anbietern, die diese Stufen der GGL anbieten, und kein Gewinntopf, der über viele Spiele hinweg anwächst.
Deshalb heißt das Thema hier „Mobile Casinos & Spielotheken“, die Liste oben aber „Online-Spielotheken mit deutscher Erlaubnis“. Das Gerät ändert an den Begriffen nichts. Welche Spiele am Handy im Einzelnen dazugehören, erklärt der Ratgeber Spiele für Online-Spielotheken am Handy.
Was beim Spielen am Smartphone gilt
Die Regeln sind am Handy dieselben wie am Rechner. Sie hängen an der Erlaubnis, nicht am Gerät.
Ein Spiel darf grundsätzlich höchstens einen Euro Einsatz kosten. Seit dem 1. Juli 2026 darf ein Anbieter mit Erlaubnis einzelnen Spielenden mehr gewähren: bis 3 Euro ab 21 Jahren, bis 5 Euro erst nach 90 Tagen ohne auffälliges Spielverhalten und mit besonderer Überwachung. Ob er das anbietet, entscheidet der Anbieter; die Regel gilt zunächst bis Ende 2027. Die Erlaubnis umfasst nur virtuelle Automatenspiele (Slots), und Jackpots sind verboten. Für alle Anbieter zusammen gilt grundsätzlich ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro, das über die Limitdatei LUGAS überwacht wird; einen anderen Betrag darf ein Anbieter nur im Einzelfall festsetzen, wenn seine Erlaubnis das vorsieht. Wer sich sperren lässt, wird über das Sperrsystem OASIS bei jedem erlaubten Anbieter erkannt.
Wie das Monatslimit über mehrere Konten zusammenkommt, rechnet der Ratgeber zu Spielen am Handy an einem Beispiel vor.
1 € – Höchsteinsatz je Spiel als Grundsatz (§ 22a Abs. 7 GlüStV; Richtlinie der GGL vom 01.07.2026)Gemeint ist das einzelne Spiel. Bis 3 € (ab 21 Jahren) oder 5 € nur, wenn ein Anbieter diese Stufen anbietet und die Voraussetzungen erfüllt sind; befristet bis 31.12.2027.
1.000 € – Einzahlungslimit pro Monat, anbieterübergreifend, als gesetzlicher Grundwert (LUGAS)Was bei einem Anbieter eingezahlt ist, fehlt im selben Monat bei allen anderen.
OASIS – bundesweites SperrsystemEine Sperre wird bei jedem Anbieter mit deutscher Erlaubnis erkannt, am Handy wie am Rechner.
So prüfen wir einen Anbieter
In die Liste kommt nur, wessen genaue Domain auf der Whitelist der GGL steht. Werbung, Bedingungen und Vergütung prüfen wir getrennt davon.
Vier Prüfungen stehen getrennt nebeneinander, und keine ersetzt die andere. Erstens die Erlaubnis: Wir gleichen die genaue Domain mit der Whitelist der GGL ab, nicht den Markennamen. Eine ähnliche Domain zählt nicht. Zweitens die Werbefähigkeit: Eine Erlaubnis allein heißt noch nicht, dass jede Aussage über ein Angebot zulässig ist. Drittens die Bedingungen: Bonusangaben zeigen wir erst, wenn die vollständigen Bedingungen auf der Seite des Anbieters stehen und zueinander passen. Viertens die Vergütung: Ob und wie uns ein Anbieter bezahlt, prüfen wir gegen § 5 des Glücksspielstaatsvertrags.
Erlaubnis
Grundlage ist die Whitelist der GGL, und zwar die eingetragene Domain. Für genau diese Adresse gilt die Erlaubnis, für eine ähnlich aussehende nicht. Zu jedem Anbieter steht der Tag unseres Abgleichs, zur Liste ihr eigener Stand, derzeit der 02.11.2026.
Werbung
Eine Erlaubnis macht nicht jede Aussage über ein Angebot zulässig. Was wir über einen Anbieter schreiben, muss sich an einer Quelle mit Datum festmachen lassen, sonst bleibt es weg. In der Liste stehen deshalb nur Erlaubnisinhaber, Erlaubnisdatum und dort, wo der Anbieter sie selbst nennt, Zahlungsangaben.
Bedingungen
Ein Bonus erscheint erst, wenn die vollständigen Bedingungen beim Anbieter stehen und zueinander passen. Bei keinem Anbieter im Vergleich ist das derzeit so. Lieber zeigen wir gar keinen Bonus als einen, dessen Bedingungen wir nicht lesen konnten.
Vergütung
Ob und wie ein Anbieter uns bezahlt, prüfen wir gegen § 5 des Glücksspielstaatsvertrags. Auf die Reihenfolge hat das keinen Einfluss; der Vergleich ordnet allein nach Punkten aus sieben Kriterien. Wie sich Mobile-Casino.de finanziert, steht am Ende jeder Seite.
Woran Sie eine Seite ohne deutsche Erlaubnis erkennen
Daran, dass ihre genaue Domain nicht auf der Whitelist der GGL steht. Name, Logo und Farben beweisen nichts.
Eine Marke kann unter einer anderen Adresse ohne Erlaubnis auftreten, und am Handy geht das leicht unter. Die Adresszeile ist klein, manche Browser blenden sie beim Scrollen aus, und wer über einen Link kommt, hat die Adresse nie selbst eingetippt. Der Abgleich lohnt sich deshalb vor der ersten Einzahlung.
Er dauert am Telefon keine Minute. Öffnen Sie die Whitelist der GGL in einem zweiten Tab und suchen Sie nach dem Namen des Anbieters; dort steht, welche Domain eingetragen ist. Vergleichen Sie sie Zeichen für Zeichen mit der Adresse, auf der Sie gerade sind. Ein Bindestrich, eine andere Endung oder ein zusätzliches Wort genügen, und es ist nicht mehr dieselbe Adresse.
Für die Anbieter in unserem Vergleich haben wir das mit Datum erledigt. Für jede andere Seite bleibt die amtliche Liste die Quelle: Übersicht erlaubter Anbieter der GGL.
Was nicht zu einer deutschen Erlaubnis passt
- Spiele, die keine Automatenspiele sindDie bundesweite Erlaubnis umfasst nur virtuelle Automatenspiele (Slots).(§ 22a Abs. 2 GlüStV)
- Eine Jackpot-Anzeige, die laufend steigtJackpots sind bei virtuellen Automatenspielen verboten.(§ 22a Abs. 8 GlüStV)
- Mehr als fünf Euro Einsatz je SpielDas Gesetz nennt grundsätzlich einen Euro; seit Juli 2026 erlaubt die GGL Anbietern höhere Stufen bis 3 oder 5 Euro, nur für einzelne Spielende und unter Voraussetzungen. Mehr als 5 Euro sieht die Richtlinie nicht vor.(§ 22a Abs. 7 GlüStV)
- Zahlungswege, die nicht auf Ihren Namen laufenEin- und Auszahlungen laufen bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis über ein Zahlungskonto auf Ihren Namen bei einem Kredit-, Zahlungs- oder E-Geld-Institut; anonyme Zahlungsmittel sind dafür nicht vorgesehen.(§ 6b Abs. 4 GlüStV)











