StarGames als App und im Browser: Erlaubnis, Zahlungen und Regeln

Steckbrief: StarGames

Domain: stargames.de

Whitelist-Abgleich: 02.11.2026

Erlaubnisinhaber
Greentube Malta Limited
GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele
seit 02.02.2023, verlängert am 13.02.2025
Zahlungen
11 Zahlungsarten, Einzahlung 5 € bis 1.000 € (Angabe des Anbieters, 02.11.2026)
Quelle
Amtliche Whitelist der GGL, Stand 02.11.2026

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StarGames ist eine Online-Spielothek, die mit der Domain stargames.de in der amtlichen Liste der GGL für virtuelle Automatenspiele steht. Hier lesen Sie, wer hinter dem Eintrag steht, was die Frage nach einer App am Handy für Sie ändert und was StarGames selbst zu Zahlungen angibt.

Unsere Wertung für StarGames

Platz 7 von 16 (geteilt)95/100vorläufig

Bewertet auf den öffentlich zugänglichen Seiten von StarGames, Stand 30.10.2026; kein Konto, keine Einzahlung. Vorläufig: Mindestens ein Kriterium beruht erst auf einem Erhebungstag oder ist noch offen; Punkte und Platz können sich nach der nächsten Erhebung ändern. So bewerten wir · alle 16 im Vergleich

Punkte je Kriterium
KriteriumGewichtPunkteStand
Darstellung am Handy15 %2 von 2bestätigt
Ladeverhalten10 %1 von 2vorläufig
Spieleauswahl ohne Konto20 %2 von 2bestätigt
Angaben zu Anbieter und Erlaubnis15 %2 von 2bestätigt
Zahlungsangaben15 %2 von 2bestätigt
Spielerschutz15 %2 von 2bestätigt
Erreichbarkeit10 %2 von 2bestätigt

Was wir zu StarGames abgeglichen haben und was offen ist

Domain, Inhaber und die Daten der Erlaubnis stammen aus der amtlichen Liste der GGL. Die Angaben zu Zahlungen haben wir auf der Zahlungsseite von StarGames gelesen, sie sind als Angabe des Anbieters gekennzeichnet. Alles Weitere bleibt offen, bis es eine Quelle mit Datum gibt.

Abgeglichen

Amtliche Whitelist der GGL · Stand 02.11.2026 · abgeglichen am 02.11.2026

  • Domainstargames.de ist eingetragen
  • ErlaubnisinhaberGreentube Malta Limited
  • Erlaubnisdatumseit 02.02.2023
  • Art der Erlaubnisvirtuelle Automatenspiele
  • ZahlungenAngabe des Anbieters, gelesen am 02.11.2026

Nicht erfasst

  • Bonus und BonusbedingungenEin Bonusfeld gibt es erst, wenn die vollständigen Bedingungen beim Anbieter nachgelesen und in sich stimmig sind.
  • Eigene AppOb StarGames eine App in den Stores anbietet, haben wir nicht erfasst. Für die Regeln zählt die Domain.
  • Gebühren und einzelne ZahlungswegeWelche Zahlungsarten im Einzelnen gemeint sind und ob Gebühren anfallen, haben wir nicht erfasst.
  • SpielangebotWie viele Spiele es gibt, nennen wir nicht. Unter dieser Erlaubnis sind es ausschließlich virtuelle Automatenspiele.3
  • Dauer von AuszahlungenDazu machen wir bei keinem Anbieter Angaben.

Die Erlaubnis hinter stargames.de

Kurz gesagt

Die amtliche Liste der GGL führt stargames.de mit einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele.1 Als Inhaber steht dort Greentube Malta Limited.

ErlaubnisinhaberGreentube Malta Limited stargames.dediese Seite
Amtliche Liste der GGL, Stand 02.11.2026

Erteilt wurde die Erlaubnis am 02.02.2023, die Liste nennt außerdem ein späteres Datum, an dem sie verlängert wurde.1 Beide Daten stehen im Steckbrief oben.

Marke und Inhaber tragen hier verschiedene Namen. Für Sie zählt nicht, wie die Firma heißt, sondern unter welcher Adresse Sie spielen. Eingetragen ist allein stargames.de, eine ähnlich aussehende Adresse mit Bindestrich oder anderer Endung gehört nicht dazu.1

Was die Liste dagegen nicht nennt, sind Einzelheiten zum Angebot. Bonus, Zahlungswege und Spielauswahl kommen darin nicht vor. Sie zeigt, wer unter welcher Adresse welche Spielart anbieten darf, und seit wann.1

Wer mehrere Anbieter vergleichen möchte, findet sie nach demselben Muster beschrieben in der Übersicht für das Spielen am Handy. Dort stehen die Anbieter nach Punkten aus sieben Kriterien; ein Teil der Punkte ist noch vorläufig.

Gibt es eine StarGames App? Was am Handy zählt

Kurz gesagt

Ob StarGames eine eigene App in den Stores anbietet, haben wir nicht erfasst. Für die Regeln ist das zweitrangig: Am Telefon gilt dieselbe Erlaubnis wie am Rechner, gebunden an stargames.de.1

Browser Startbildschirm App dieselbeeingetrageneDomain
Bei jedem Anbieter mit deutscher Erlaubnis zählt die eingetragene Domain, im Browser wie in einer App.

Im Browser sehen Sie die Domain in der Adresszeile. Ist sie auf dem kleinen Bildschirm gekürzt, zeigt ein Tipp darauf die volle Adresse. Tippen Sie die Domain am besten selbst ein oder speichern Sie ein Lesezeichen.

Finden Sie im Store eine App mit dem Namen StarGames, lesen Sie vor der Installation nach, wer als Herausgeber genannt ist und auf welche Website die App verweist. Führt sie nicht zu stargames.de, gehört sie nicht zu diesem Eintrag in der Liste.1

Legen Sie die Website auf den Startbildschirm, öffnet sie sich wie eine App, nur ohne sichtbare Adresszeile. Am Angebot dahinter ändert das nichts. Monatslimit und Sperre gelten weiter, weil sie an Ihrer Person hängen und nicht am Gerät.5

Auch der Einsatz bleibt am Telefon derselbe: grundsätzlich höchstens 1 € je Spin, darüber nur in den Stufen, die die GGL vom 1. Juli 2026 bis Ende 2027 unter Voraussetzungen zulässt, etwa ab 21 Jahren.2 Jackpots sind bei virtuellen Automatenspielen nicht erlaubt, ganz gleich, ob Sie im Browser oder in einer App spielen.4

Zahlungen: Was StarGames selbst angibt

Kurz gesagt

Zu Zahlungen hat StarGames eine eigene Seite. Was dort steht, haben wir im Steckbrief oben übernommen, mit dem Tag, an dem wir es gelesen haben. Es ist eine Angabe des Anbieters, keine amtliche.

Welche Zahlungsarten das im Einzelnen sind, ob Gebühren anfallen und wie lange eine Auszahlung dauert, haben wir nicht erfasst. Sehen Sie das auf der Zahlungsseite von stargames.de nach, bevor Sie einzahlen. Wie die gängigen Wege allgemein funktionieren, erklären wir bei den Zahlungsarten.

Neben den Grenzen, die StarGames für Einzahlungen nennt, gilt das gesetzliche Monatslimit.5 Es zählt Ihre Einzahlungen bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis zusammen, nicht nur bei StarGames.

Zahlen Sie nur über die Wege ein, die auf stargames.de selbst angeboten werden, und nicht über Links aus Nachrichten oder von fremden Seiten. Eine Einzahlung gehört auf die Domain, die in der Liste steht.1

Angaben eines Anbieters können sich ändern, ohne dass es jemand ankündigt. Deshalb steht im Steckbrief der Tag, an dem wir die Zahlungsseite gelesen haben. Weicht die Seite heute davon ab, gilt das, was StarGames jetzt dort schreibt.

Welche Regeln am Handy gelten, jeweils mit Quelle

Diese Regeln gehören zur Erlaubnis, nicht zum Gerät. Bei StarGames gelten sie wie bei jeder anderen Online-Spielothek mit deutscher Erlaubnis.

SperreOASIS im Browser in einer App
Eine Sperre wird bei jedem Anbieter mit deutscher Erlaubnis erkannt, im Browser wie in einer App.
  • Amtliche Whitelist der GGL, Stand der Liste 02.11.2026 (gluecksspiel-behoerde.de)Dort stehen stargames.de, der Inhaber und die Daten von Erteilung und Verlängerung.

  • Höchsteinsatz grundsätzlich 1 € je Spiel; bis 3 € ab 21 Jahren und bis 5 € nach 90 Tagen ohne auffälliges Spielverhalten nur, wenn der Anbieter diese Stufen der GGL anbietet (befristet bis 31.12.2027) (§ 22a Abs. 7 GlüStV 2021; Richtlinie der GGL, Stand 01.07.2026)Am Telefon gilt das für jeden einzelnen Spin.

  • Nur virtuelle Automatenspiele (Slots) unter dieser Erlaubnis (§ 22a Abs. 2 GlüStV 2021)

  • Jackpots verboten bei virtuellen Automatenspielen (§ 22a Abs. 8 GlüStV 2021)

  • Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit 1.000 € pro Monat als gesetzlicher Grundwert; einen abweichenden Betrag darf ein Anbieter nur im Einzelfall festsetzen, wenn seine Erlaubnis das vorsieht (LUGAS) (GlüStV 2021 § 6c Abs. 1 und 4, gesetze-bayern.de, nachgelesen am 29.10.2026)Es gilt zusätzlich zu den Grenzen, die StarGames selbst für Einzahlungen nennt.

  • Spielersperrsystem OASIS (GlüStV 2021 § 8 Abs. 1 und 3, gesetze-bayern.de, nachgelesen am 29.10.2026)Eine Sperre wird bei jedem Anbieter mit deutscher Erlaubnis erkannt, auch in einer App.

So prüfen Sie stargames.de und eine App selbst

Die Liste der GGL ist öffentlich. Prüfen Sie die Domain vor der ersten Einzahlung, und ein weiteres Mal, bevor Sie eine App installieren.

  1. Rufen Sie auf gluecksspiel-behoerde.de im Bereich für Spielende die Übersicht der erlaubten Anbieter auf.

  2. Suchen Sie nach stargames.de und lesen Sie ab, welcher Inhaber eingetragen ist und für welche Spielart.

  3. Bei einer App: Vergleichen Sie den Herausgeber im Store und die verknüpfte Website mit dem Eintrag. Im Browser vergleichen Sie die Adresszeile.

  4. Achten Sie auf den Stand der Liste. Sie wird fortgeschrieben, deshalb steht bei unseren Angaben der Tag des Abgleichs.

Adresszeile Whitelist der GGL Stand 02.11.2026

Häufige Fragen zu StarGames

Gibt es eine StarGames App?

Ob StarGames eine App in den Stores anbietet, haben wir nicht erfasst. Am Handy können Sie stargames.de im Browser öffnen. Maßgeblich ist in jedem Fall die Domain. Steht in einer App eine andere Adresse, gehört sie nicht zu diesem Eintrag.

Darf ich bei StarGames in Deutschland spielen?

Ja, ab 18 Jahren und auf stargames.de. Die Domain steht in der amtlichen Liste der GGL für virtuelle Automatenspiele. Inhaber und Daten zeigt der Steckbrief oben.

Wer steht hinter StarGames?

Den Inhaber nennt der Steckbrief oben, so wie er in der amtlichen Liste der GGL eingetragen ist. Sein Firmenname unterscheidet sich vom Namen der Marke.

Welche Zahlungsarten nennt StarGames?

StarGames nennt auf seiner Zahlungsseite eine Anzahl von Zahlungsarten und eine Spanne für Einzahlungen, beides steht im Steckbrief. Welche Wege das sind und was sie kosten, haben wir nicht erfasst. Die Zahlungsseite von stargames.de nennt die aktuellen Angaben.

Gilt in einer App ein anderer Höchsteinsatz als im Browser?

Nein. Der Höchsteinsatz hängt nicht am Gerät. Grundsätzlich gilt 1 € je Spiel (§ 22a Abs. 7 GlüStV 2021); seit Juli 2026 darf ein Anbieter einzelnen Spielenden ab 21 Jahren bis 3 € und unter weiteren Voraussetzungen bis 5 € gewähren, im Browser wie in der App.

Spielerschutz

Glücksspiel kann süchtig machen. Spiele verantwortungsbewusst. 18+

Spielersperre: OASIS · Einzahlungslimit grundsätzlich 1.000 €/Monat anbieterübergreifend (LUGAS)

Welche Anbieter eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für virtuelle Automatenspiele haben, steht in der amtlichen Whitelist der GGL.

Anonyme & kostenlose BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00

Selbstsperre über OASIS
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