Wunderino am Handy: Erlaubnis, App und die Angaben zu Zahlungen

Steckbrief: Wunderino

Domain: wunderino.de

Whitelist-Abgleich: 02.11.2026

Erlaubnisinhaber
Megapixel Entertainment Limited
GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele
seit 24.11.2022
Quelle
Amtliche Whitelist der GGL, Stand 02.11.2026

18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/

Wunderino ist eine Online-Spielothek unter wunderino.de, bei der GGL eingetragen für virtuelle Automatenspiele.1 Die öffentlichen Seiten des Anbieters haben wir am 29.10.2026 gelesen, die amtliche Liste zuletzt am 30.10.2026; hier steht, was dabei herauskam und was ohne Spielerkonto verborgen bleibt.

Unsere Wertung für Wunderino

Platz 1 von 16 (geteilt)100/100vorläufig

Bewertet auf den öffentlich zugänglichen Seiten von Wunderino, Stand 30.10.2026; kein Konto, keine Einzahlung. Vorläufig: Mindestens ein Kriterium beruht erst auf einem Erhebungstag oder ist noch offen; Punkte und Platz können sich nach der nächsten Erhebung ändern. So bewerten wir · alle 16 im Vergleich

Punkte je Kriterium
KriteriumGewichtPunkteStand
Darstellung am Handy15 %2 von 2bestätigt
Ladeverhalten10 %2 von 2vorläufig
Spieleauswahl ohne Konto20 %2 von 2bestätigt
Angaben zu Anbieter und Erlaubnis15 %2 von 2bestätigt
Zahlungsangaben15 %2 von 2bestätigt
Spielerschutz15 %2 von 2bestätigt
Erreichbarkeit10 %2 von 2bestätigt

Abgeglichen bei Wunderino, und was fehlt

Domain, Inhaberin und Datum stammen aus der amtlichen Liste der GGL. Was Wunderino zu App, Zahlungen und Spielerschutz sagt, geben wir mit Seite und Abrufdatum wieder; dazu gehören vier Artikel aus dem Hilfe-Center, jeder mit eigenem Datum.

Abgeglichen

Amtliche Whitelist der GGL · Stand 02.11.2026 · abgeglichen am 02.11.2026

  • Domainwunderino.de ist eingetragen
  • ErlaubnisinhaberMegapixel Entertainment Limited
  • Erlaubnisdatumseit 24.11.2022
  • Art der Erlaubnisvirtuelle Automatenspiele

Nicht erfasst

  • Zahlungswege im KontoLaut Hilfe-Center zeigt Wunderino die verfügbaren Ein- und Auszahlungswege erst nach dem Login. Diese Listen haben wir nicht gesehen.
  • App im StoreDie Startseite nennt eine App für iOS im App Store und eine Android-Version als direkten Download. Store-Eintrag, Herausgeber und Download haben wir nicht erfasst.
  • Auszahlungsfristen in den AGBFür verbindliche Fristen verweist die Startseite auf die AGB. Die Stelle haben wir nicht erfasst.

Die Erlaubnis hinter wunderino.de

Kurz gesagt

In der amtlichen Liste der GGL steht wunderino.de mit der Inhaberin Megapixel Entertainment Limited und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 24.11.2022.1

ErlaubnisinhaberMegapixel Entertainment Limited wunderino.dediese Seite
Amtliche Liste der GGL, Stand 02.11.2026

Wunderino nennt auf der Startseite dasselbe Datum, den 24. November 2022, und das Aktenzeichen 208.1.1-12254 (Startseite, abgerufen am 29.10.2026). Laut Impressum ist die Megapixel Entertainment Limited ein maltesisches Unternehmen mit Sitz in Naxxar und der Handelsregisternummer C42051; als Aufsicht ist die GGL genannt (Impressum, abgerufen am 29.10.2026).

In der Liste ist die Inhaberin nur mit dieser einen Domain eingetragen, und für wunderino.de findet sich dort keine zweite Kategorie (Stand 02.11.2026).1 Wunderino schreibt selbst, die Online-Erlaubnis umfasse „ausschließlich virtuelle Automatenspiele“ (Startseite, abgerufen am 29.10.2026).3

Die Spielseiten laufen unter www.wunderino.de, Fragen zu Konto und Zahlungen beantwortet ein Hilfe-Center unter help.wunderino.de. Prüfen Sie in der Adresszeile, dass vor der Endung .de der Name wunderino steht und nichts anderes.

Am Handy: Spielübersicht, Suche und der Hinweis auf die App

Kurz gesagt

Am Handy öffnet wunderino.de mit der Spielübersicht auf der Startseite; unten bleiben „Registrieren“, „Login“ und ein Menüsymbol stehen (Chrome für Android, 360 und 390 Pixel, 29.10.2026).

Browser Startbildschirm App dieselbeeingetrageneDomain
Bei jedem Anbieter mit deutscher Erlaubnis zählt die eingetragene Domain, im Browser wie in einer App.

Ganz oben läuft ein Streifen mit dem PayPal-Logo und dem Satz „und weitere Zahlungsmethoden verfügbar!“. Weiter unten gibt es ein Suchfeld mit dem Platzhalter „Suche hier: Book of dead, Synot“ und Reiter wie „Toplisten“, „Automaten“, „Klassiker“ und „Alle Spiele“. Darauf folgen Reihen wie „Beliebte Slots“, „Unsere neuesten Slots“, „Früchte Slots“ oder „Novoline“, jeweils mit „Show all“. Nachdem wir nur notwendige Cookies zugelassen hatten, lag in unserer Aufnahme kein Einwilligungsfenster mehr über der Seite.

Bei 360 wie bei 390 Pixel blieb die Startseite in der Breite stehen. Die Spielerschutzseite meldete zwar eine etwas größere Breite, sichtbar ragte aber nichts über den Bildschirmrand.

Zur App schreibt Wunderino, es gebe sie „für iOS im App Store und für Android als direkten Download“, mit Push-Benachrichtigungen; Einzahlung, Auszahlung und Live-Chat seien integriert (Startseite, abgerufen am 29.10.2026). Bei einem direkten Download zeigt Ihnen kein Store einen Herausgeber an; achten Sie dann besonders darauf, dass die Datei von wunderino.de kommt. Gesehen haben wir die App nicht. Weitere Anbieter mit deutscher Erlaubnis listet unsere Übersicht für Online-Spielotheken am Handy.

Zahlungen: Tabelle der Startseite und Hilfe-Center

Kurz gesagt

Wunderino nennt auf der Startseite neun Zahlungswege für Einzahlungen, sechs davon auch für Auszahlungen (abgerufen am 29.10.2026).

In der Tabelle stehen PayPal, Visa/Mastercard, Skrill, Paysafecard, Trustly und Brite für Ein- und Auszahlung, Klarna (Sofort), Apple Pay und Google Pay nur für Einzahlungen; Paysafecard nennt Wunderino dort also als Zahlungsweg. Als Spanne gibt die Startseite Einzahlungen von 10 € bis 5.000 € „im Rahmen deines Einzahlungslimits“ an und Auszahlungen von 10 € bis 10.000 €. Ausgezahlt werde laut Startseite grundsätzlich über die Methode, mit der eingezahlt wurde (abgerufen am 29.10.2026).

Zur Dauer: Automatisch bearbeitete Auszahlungen seien „meist innerhalb von 45 Minuten erledigt“, bei manueller Prüfung dauere es „in der Regel bis zu 60 Stunden“, Überweisungen über Brite oder Trustly bis zu 3 Werktage (Startseite, abgerufen am 29.10.2026). Der Hilfe-Artikel „Wann erhalte ich meine Gewinne?“ vom 26. Mai 2026 spricht von „in der Regel innerhalb von 24 Stunden“ nach der Genehmigung, an Wochenenden und Feiertagen von bis zu 5 Werktagen (abgerufen am 29.10.2026).

Gebühren für Ein- und Auszahlungen berechnet Wunderino nach eigener Angabe nicht (Hilfe-Artikel vom 30. Juli 2025). Davon getrennt nennen die AGB eine Verwaltungsgebühr von 5 € pro Monat für ein Konto, in das 12 Monate in Folge niemand eingeloggt war, angekündigt mindestens 30 Tage vorher (AGB, Ziffer 2.13, abgerufen am 29.10.2026). Die Mindesteinzahlung beträgt laut Hilfe-Center 10 €.

Spielerschutz und Kontakt bei Wunderino

Kurz gesagt

Die Spielerschutzseite von Wunderino beschreibt ein Einzahlungslimit, das schon bei der Registrierung festgelegt wird und „höchstens 1.000,00 €“ im Kalendermonat betragen kann, dazu eigene Limits für Einzahlungen, Einsätze und Verluste (abgerufen am 29.10.2026).

Verschärfungen gelten laut dieser Seite sofort, Lockerungen nach sieben Tagen. Eine 24-stündige Auszeit lösen Sie über eine stets sichtbare Schaltfläche aus; sie gilt nach Angabe von Wunderino „für sämtliche, in Deutschland konzessionierten Glücksspielangebote“. Nach einer Stunde Spielzeit folgt eine Pause von fünf Minuten, und beim ersten Login eines Tages zeigt Wunderino nach eigener Angabe Einsätze, Gewinne und Verluste der letzten 30 Tage.

Eine Selbstsperre richten Sie per E-Mail an [email protected] ein oder über OASIS; als Mindestzeitraum für eine Selbstsperre nennt die Seite 3 Monate.4 Die Startseite ergänzt, eine Fremdsperre dauere mindestens ein Jahr, und verweist für die Formulare auf das Regierungspräsidium Darmstadt.

Als Anlaufstellen nennt die Spielerschutzseite den Spielerschutzverein Glücksfall (0800 723 87 89), die BIÖG-Telefonberatung 0800 1 37 27 00 und lokale Beratungsstellen je Bundesland. Für die Selbsteinschätzung verweist sie auf check-dein-spiel.de und schreibt das Angebot noch der BZgA zu; heute steht dahinter das BIÖG (bioeg.de). Den Kundenservice erreichen Sie laut Startseite im Live-Chat von 7 bis 22 Uhr mit Mitarbeitenden, außerhalb dieser Zeit über einen Chat-Assistenten, und per E-Mail an [email protected].

Die Regeln hinter den Angaben von Wunderino

Was Wunderino zu Limits und Sperren schreibt, beruht auf diesen gesetzlichen Regeln. Sie hängen an der Erlaubnis für wunderino.de, nicht daran, ob Sie im Browser oder in der App spielen.

SperreOASIS im Browser in einer App
Eine Sperre wird bei jedem Anbieter mit deutscher Erlaubnis erkannt, im Browser wie in einer App.
  • Amtliche Whitelist der GGL, Stand der Liste 02.11.2026 (gluecksspiel-behoerde.de)Für die Megapixel Entertainment Limited ist dort nur wunderino.de eingetragen.

  • Höchsteinsatz grundsätzlich 1 € je Spiel; bis 3 € ab 21 Jahren und bis 5 € nach 90 Tagen ohne auffälliges Spielverhalten nur, wenn der Anbieter diese Stufen der GGL anbietet (befristet bis 31.12.2027) (§ 22a Abs. 7 GlüStV 2021; Richtlinie der GGL, Stand 01.07.2026)

  • Nur virtuelle Automatenspiele (Slots) unter dieser Erlaubnis (§ 22a Abs. 2 GlüStV 2021)Auch Wunderino schreibt, die Online-Erlaubnis umfasse ausschließlich virtuelle Automatenspiele.

  • Spielersperrsystem OASIS (GlüStV 2021 § 8 Abs. 1 und 3, gesetze-bayern.de, nachgelesen am 29.10.2026)Wunderino nennt für eine Selbstsperre über OASIS einen Mindestzeitraum von 3 Monaten.

Häufige Fragen zu Wunderino

Hat Wunderino eine App?

Nach eigener Angabe ja: für iOS im App Store und für Android als direkten Download (Startseite, 29.10.2026). Die App selbst haben wir nicht gesehen. Für die Regeln zählt die Erlaubnis für wunderino.de, im Browser wie in der App.

Welche Zahlungswege nennt Wunderino?

Die Startseite nennt PayPal, Visa/Mastercard, Skrill, Paysafecard, Trustly, Brite, Klarna (Sofort), Apple Pay und Google Pay; die letzten drei nur für Einzahlungen. Welche Wege im Konto erscheinen, zeigt Wunderino erst nach dem Login.

Wie lange dauert eine Selbstsperre bei Wunderino mindestens?

Laut Wunderino drei Monate bei einer Selbstsperre über OASIS. Eine kurze Sperre für 24 Stunden lässt sich über eine Schaltfläche auf der Website auslösen.

Spielerschutz

Glücksspiel kann süchtig machen. Spiele verantwortungsbewusst. 18+

Spielersperre: OASIS · Einzahlungslimit grundsätzlich 1.000 €/Monat anbieterübergreifend (LUGAS)

Welche Anbieter eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für virtuelle Automatenspiele haben, steht in der amtlichen Whitelist der GGL.

Anonyme & kostenlose BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00

Selbstsperre über OASIS
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