So prüfen wir: Erlaubnis, Werbung, Bedingungen und Vergütung eines Anbieters

Vier Prüfungen stehen getrennt nebeneinander: Erlaubnis, Werbung, Bedingungen und Vergütung.1 Hier steht, was jede umfasst, aus welcher Quelle sie stammt und mit welchem Datum. Ebenso steht hier, was wir nicht tun: Wir spielen nicht mit eigenem Konto und zahlen nicht ein; bewertet wird nach sieben Kriterien auf den öffentlichen Seiten der Anbieter.

Worauf beruhen die Angaben zu einem Anbieter?

Kurz gesagt

Auf der amtlichen Liste der Glücksspielbehörde und auf den Seiten der Anbieter selbst. Jede Angabe steht mit ihrer Quelle und dem Tag, an dem wir sie gelesen haben.

Jede Angabe zu einem Anbieter stammt aus einer Quelle, die sich mit Datum benennen lässt. Was keine solche Quelle hat, erscheint nicht. Ein bekannter Markenname ersetzt keine davon.

Die wichtigste Quelle ist die Übersicht erlaubter Anbieter der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), kurz Whitelist.1 Sie nennt für jede Erlaubnis den Inhaber, die Spielform und die Internetadressen, für die sie gilt.1 Was dort nicht steht, übernehmen wir nicht aus Werbung, Pressemitteilungen oder Vergleichsseiten.

Manches steht nur bei den Anbietern selbst, etwa welche Zahlungsarten es gibt. Solche Angaben übernehmen wir mit dem Hinweis „Angabe des Anbieters“ und dem Tag, an dem wir sie auf seiner Seite gelesen haben. Ob sie stimmen, können wir von außen nicht nachprüfen, und wir schreiben auch nicht, dass wir es getan hätten.

Zwei Arten von Quellen
AmtlichWhitelist der GGL
  • Domain
  • Erlaubnisinhaber
  • Spielform
  • Datum der Erlaubnis
Vom AnbieterSeite des Anbieters
  • Zahlungsarten
  • Einzahlungsgrenzen
Angabe des Anbieters

Welche vier Prüfungen durchläuft jeder Anbieter?

Vier Prüfungen stehen getrennt nebeneinander, und keine ersetzt die andere. Zu jeder gehört ein Beispiel dafür, wie ihr Ergebnis in der Anbieterliste erscheint.

  1. Erlaubnis

    Grundlage ist die Whitelist der GGL, und zwar die eingetragene Domain, nicht der Markenname.1 Für genau diese Adresse gilt die Erlaubnis, für eine ähnlich aussehende nicht.1 Den Inhaber der Erlaubnis übernehmen wir wörtlich, auch wenn sein Name von der Marke abweicht, dazu das Datum der Erlaubnis und die Spielform: Bei den Anbietern in unserer Liste sind das ausschließlich virtuelle Automatenspiele (Slots).2 Zu jedem Anbieter steht der Tag unseres Abgleichs, zur Liste ihr eigener Stand.

    In der Anbieterliste
    Domain
    stargames.de
    Whitelist-Abgleich
    Stand der GGL-Liste 02.11.2026, geprüft am 02.11.2026
    Erlaubnisinhaber
    Greentube Malta Limited
    GGL-Erlaubnis
    02.02.2023, verlängert am 13.02.2025
    Umfang der Erlaubnis

    Virtuelle Automatenspiele

    Andere Spielformen und Jackpots§ 22a Abs. 2 und 8 GlüStV 2021

  2. Werbung

    Gemeint ist die Werbefähigkeit: Eine Erlaubnis allein heißt noch nicht, dass jede Aussage über ein Angebot zulässig ist.3 Was wir über einen Anbieter schreiben, muss sich an einer Quelle mit Datum festmachen lassen, sonst bleibt es weg. In der Liste stehen deshalb nur Erlaubnisinhaber, Erlaubnisdatum und dort, wo der Anbieter sie selbst nennt, Zahlungsangaben.1 Diese tragen den Hinweis „Angabe des Anbieters“ und das Lesedatum; ihren Inhalt können wir von außen nicht nachprüfen.

    In der Anbieterliste · stargames.de
    Zahlungen
    11 Zahlungsarten, Einzahlung 5 € bis 1.000 €

    Angabe des Anbieters · gelesen am 02.11.2026

  3. Bedingungen

    Ein Bonus erscheint erst, wenn die vollständigen Bedingungen beim Anbieter stehen und zueinander passen. Bei keinem Anbieter in der Liste ist das derzeit so. Lieber zeigen wir gar keinen Bonus als einen, dessen Bedingungen wir nicht lesen konnten.

  4. Vergütung

    Ob und wie ein Anbieter uns bezahlt, prüfen wir gegen § 5 des Glücksspielstaatsvertrags.3 Danach darf eine Vergütung für Affiliate-Werbung nicht vom Umsatz, von Einzahlungen oder von Einsätzen abhängen. Auf die Reihenfolge hat das keinen Einfluss; sie folgt allein den Punkten aus den sieben Kriterien. Wie sich diese Seite finanziert, steht im nächsten Abschnitt.

    Vergütung, gesetzliche Grenze

    Keine variable (umsatz-, einzahlungs- oder einsatzabhängige) Vergütung für Affiliate-Werbung§ 5 Abs. 6 GlüStV 2021

    nach Punkten – gleiche Punktzahl, gleicher Platz

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Wie werden die Anbieter im Vergleich bewertet?

Kurz gesagt

Nach sieben Kriterien, ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Seiten der Anbieter. Die Punkte stehen im Vergleich, ein Teil davon ist noch vorläufig.

Bewertet wird nur, was jede Besucherin und jeder Besucher ohne Konto sehen kann. Konto, Einzahlung, Auszahlung und Spiel mit Echtgeld gehören nicht dazu, deshalb steht auf dieser Seite nirgends, dass wir einen Anbieter getestet hätten. Die Erlaubnis der GGL für die Domain ist Voraussetzung, um in der Liste zu stehen; Punkte gibt es dafür keine.

Die sieben Kriterien

Darstellung am Handy (15 %): Startseite, Spielebereich und Seite zum Spielerschutz passen bei 360 und 390 Pixel Breite auf den Bildschirm. Ladeverhalten (10 %): gemessen dreimal mit Google Lighthouse im Mobilprofil. Spieleauswahl ohne Konto (20 %): Spiele sind sichtbar, es gibt eine Suche und mindestens drei Kategorien oder Hersteller.

Angaben zu Anbieter und Erlaubnis (15 %): Der Inhaber steht so auf der Seite wie in der Liste der GGL, und die Erlaubnis wird genannt. Zahlungsangaben (15 %): eine öffentliche Liste der Ein- und Auszahlungswege sowie Angaben zu Dauer, Gebühren oder Limits, jeweils als Angabe des Anbieters. Spielerschutz (15 %): Einzahlungslimit, Selbstsperre und ein Hilfsangebot sind erklärt. Erreichbarkeit (10 %): mindestens zwei Kontaktwege, einer davon direkt per Chat oder Telefon.

Wie gezählt wird

Jedes Kriterium bekommt 0, 1 oder 2 Punkte nach festen Regeln. Ist eine Angabe nach der vollständigen Suche auf den öffentlichen Seiten nicht auffindbar, zählt das als 0, und im Steckbrief steht genau das mit Datum. Ist eine Seite technisch nicht erreichbar, etwa wegen einer Zugangssperre für automatische Abrufe, wird das Kriterium nicht bewertet. Die Punktzahl wird dann aus den bewerteten Kriterien berechnet, als vorläufig gekennzeichnet, und im Vergleich steht, welcher Anteil der Gewichtung bewertet ist. Fehlen zu viele Kriterien (mehr als 15 % der Gewichtung), bekommt der Anbieter keine Bewertung. Jede Bewertung wird in zwei voneinander unabhängigen Durchgängen vergeben; Abweichungen werden an den Belegen geklärt. Gleiche Punktzahl heißt gleicher Platz; innerhalb eines Platzes stehen die Anbieter alphabetisch. Vergütung, Bonushöhe und geschäftliche Interessen fließen nicht ein.

Stand

Erhoben haben wir am 29. und 30.10.2026. Am zweiten Tag waren die Seiten mehrerer Anbieter für automatische Abrufe gesperrt; diese Messungen holen wir nach. Wo ein Kriterium erst auf einem Erhebungstag beruht oder noch offen ist, steht die Punktzahl als vorläufig im Vergleich und im Steckbrief; bestätigt ist sie erst, wenn beide Erhebungen übereinstimmen. Die Liste der GGL gleichen wir monatlich ab, die Bewertung erneuern wir vierteljährlich und bei wesentlichen Änderungen. Die Methode ist unsere eigene; die GGL hat sie weder geprüft noch bestätigt.

Wie finanziert sich diese Seite?

Kurz gesagt

Über Werbung: Unsere Inhalte enthalten Affiliate-Links zu Anbietern. Sie stehen in den Steckbriefen auf der Schaltfläche „Zu …“ und sind dort als Anzeige gekennzeichnet.

Ein Affiliate-Link führt zur Seite eines Anbieters und lässt ihn erkennen, von welcher Seite ein Besuch kam. Registriert sich jemand über einen solchen Link, kann der Anbieter dafür eine Provision zahlen. Auf die Bedingungen des Angebots, das Sie dort bekommen, hat das keinen Einfluss.

Die Anbieterliste führt nur zu unseren eigenen Steckbriefen. Erst die Schaltfläche im Steckbrief öffnet in einem neuen Fenster die Seite des Anbieters, über dessen Partnerprogramm; vorher wird keine Seite eines Anbieters oder Partnerprogramms geladen. Freigeschaltet ist ein Link nur, wenn er nachweislich auf die Domain führt, für die der Anbieter eine Erlaubnis der GGL für virtuelle Automatenspiele hat, und die Werbung für diesen Anbieter geprüft ist. Wo das nicht bestätigt ist, führt die Schaltfläche nirgendwohin und trägt den Hinweis „Link inaktiv“.

Welche Anbieter in der Liste stehen, ist auch eine geschäftliche Auswahl: Es sind Anbieter, mit denen eine Zusammenarbeit bestehen oder angestrebt werden kann. Aufgenommen wird nur, wer für die Domain mit dem Spielangebot eine Erlaubnis der GGL für virtuelle Automatenspiele hat.

Ob ein Anbieter für Werbung bezahlt, ändert nichts an der Reihenfolge der Liste und nichts daran, welche Angaben wir zu ihm aufnehmen.

So erscheint ein Anbieter-Link
Zum AnbieterAnzeige · neues Fenster

Was machen wir ausdrücklich nicht?

Kurz gesagt

Wir spielen nicht mit eigenem Konto, zahlen nicht ein und vergeben keine Sterne oder Siegel. Punkte gibt es nur nach der auf dieser Seite beschriebenen Methode.

Auf dieser Seite gibt es keine Testberichte und keine Erfahrungsberichte aus eigenen Spielrunden oder Einzahlungen. Was wir schreiben, lässt sich an einer Quelle mit Datum nachlesen. Wo es keine solche Quelle gibt, steht nichts.

Es gibt keine Sterne, Siegel und keinen „Testsieger“. Die Reihenfolge im Vergleich folgt allein den Punkten aus den sieben Kriterien; gleiche Punktzahl heißt gleicher Platz, und innerhalb eines Platzes stehen die Anbieter alphabetisch.

Nicht auf dieser Seite
  • Testberichte oder Erfahrungen aus eigenen Spielrunden
  • Sterne, Siegel oder ein „Testsieger“
  • eine Rangfolge nach Vergütung oder Bonushöhe
  • Bonusangaben ohne vollständige Bedingungen
  • aktive Links zu Anbietern

nach Punkten – gleiche Punktzahl, gleicher Platz

Warum steht bei jeder Angabe ein Datum?

Kurz gesagt

Weil sich die amtliche Liste und die Seiten der Anbieter ändern. Das Datum zeigt, wie alt unser Stand ist.

Bei jedem Anbieter stehen zwei Daten. Der Stand der Liste ist das Datum, das die GGL selbst über ihre Whitelist schreibt, derzeit der 02.11.2026.1 Der Tag unseres Abgleichs ist der Tag, an dem wir die Liste gelesen und die Domain darin gesucht haben, derzeit der 30.10.2026.

Zwischen diesen Daten und dem Tag, an dem Sie diese Seite lesen, kann sich die Liste geändert haben: Neue Einträge kommen hinzu, andere fallen weg. Auch ein Anbieter kann seine Zahlungsarten oder Grenzen inzwischen angepasst haben.

Vor einer Anmeldung lohnt deshalb ein eigener Blick in die Whitelist der GGL.1 Dort steht die eingetragene Domain, und die lässt sich Zeichen für Zeichen mit der Adresse im Browser vergleichen.1 Am Handy hilft es, die Liste in einem zweiten Tab zu öffnen und die Adresszeile vollständig anzeigen zu lassen.

Zwei Daten, ein Abstand
  1. 02.11.2026Stand der Liste, angegeben von der GGL
  2. 02.11.2026Tag unseres Abgleichs
  3. Heutevor einer Anmeldung selbst in der Whitelist nachsehen

Quellen

Behörde

Gesetz

Anbieter

  • stargames.de, Seite ZahlungsmethodenAngabe des Anbieters · gelesen am 26.10.2026

Spielerschutz

Das Wichtigste zum Schutz beim Spielen in Kurzform: das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, die Nummer der anonymen Beratung und der Weg zur Selbstsperre über OASIS beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Glücksspiel kann süchtig machen. Spiele verantwortungsbewusst. 18+

Spielersperre: OASIS · Einzahlungslimit grundsätzlich 1.000 €/Monat anbieterübergreifend (LUGAS)

Welche Anbieter eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für virtuelle Automatenspiele haben, steht in der amtlichen Whitelist der GGL.

Anonyme & kostenlose BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00

Selbstsperre über OASIS

Häufige Fragen

Was prüft diese Seite bei einem Anbieter?

Vier Dinge, getrennt voneinander: Erlaubnis, Werbung, Bedingungen und Vergütung; wie wir dabei vorgehen, steht in den Abschnitten oben. Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt jede Erlaubnis mit der eingetragenen Domain; maßgeblich ist deshalb diese Domain, nicht der Markenname (Quelle 1 dieser Seite).

Testet diese Seite die Anbieter selbst?

Nein, nicht mit eigenem Konto und ohne Einzahlung. Bewertet wird nach sieben Kriterien auf den öffentlich zugänglichen Seiten der Anbieter; dazu kommt, was in der amtlichen Liste der GGL steht, jeweils mit Datum.

Warum steht ein Anbieter oben in der Liste?

Weil er nach den sieben Kriterien die meisten Punkte hat. Bei gleicher Punktzahl teilen sich Anbieter den Platz und stehen alphabetisch; Vergütung oder Beliebtheit spielen keine Rolle.

Bekommt diese Seite Geld von den Anbietern?

Unsere Inhalte können Affiliate-Links enthalten, für die ein Anbieter eine Provision zahlen kann. Derzeit ist keiner dieser Links aktiv. Auf die Reihenfolge und auf die Angaben zu einem Anbieter hat eine Vergütung keinen Einfluss.

Warum zeigt diese Seite keine Bonusangebote?

Ein Bonus erscheint erst, wenn seine vollständigen Bedingungen beim Anbieter stehen und zueinander passen. Bei keinem Anbieter in der Liste ist das derzeit der Fall.

Was bedeutet „Angabe des Anbieters“?

Die Information stammt von der Seite des Anbieters und nicht aus einer amtlichen Quelle. Wir geben sie mit dem Lesedatum wieder, prüfen ihren Inhalt aber nicht.

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