BingBong am Handy: Erlaubnis, Schwesterseite und die Angaben des Anbieters

Steckbrief: BingBong

Domain: bingbong.de

Whitelist-Abgleich: 02.11.2026

Erlaubnisinhaber
DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH
GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele
seit 27.04.2022
Quelle
Amtliche Whitelist der GGL, Stand 02.11.2026

18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/

BingBong ist eine Online-Spielothek mit einer Erlaubnis der GGL für virtuelle Automatenspiele.1 Auf dieser Seite steht, welche Firma hinter bingbong.de steht, welche zweite Domain zu ihr gehört, was die mobilen Seiten am 29.10.2026 gezeigt haben und wo unsere Angaben enden.

Unsere Wertung für BingBong

Platz 1 von 16 (geteilt)100/100bestätigt

Bewertet auf den öffentlich zugänglichen Seiten von BingBong, Stand 30.10.2026; kein Konto, keine Einzahlung. Alle Kriterien sind an zwei Erhebungstagen bestätigt. So bewerten wir · alle 16 im Vergleich

Punkte je Kriterium
KriteriumGewichtPunkteStand
Darstellung am Handy15 %2 von 2bestätigt
Ladeverhalten10 %2 von 2bestätigt
Spieleauswahl ohne Konto20 %2 von 2bestätigt
Angaben zu Anbieter und Erlaubnis15 %2 von 2bestätigt
Zahlungsangaben15 %2 von 2bestätigt
Spielerschutz15 %2 von 2bestätigt
Erreichbarkeit10 %2 von 2bestätigt

Abgleich mit der GGL-Liste und offene Punkte

Drei Angaben – Domain, Inhaber, Erlaubnisdatum – haben wir in der amtlichen Liste der GGL nachgeschlagen. Alles Weitere auf dieser Seite hat BingBong selbst veröffentlicht; wir nennen jeweils die Seite und den Abruftag, den 29.10.2026.

Abgeglichen

Amtliche Whitelist der GGL · Stand 02.11.2026 · abgeglichen am 02.11.2026

  • Domainbingbong.de ist eingetragen
  • ErlaubnisinhaberDGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH
  • Erlaubnisdatumseit 27.04.2022
  • Art der Erlaubnisvirtuelle Automatenspiele

Nicht erfasst

  • Übersicht der BezahlmethodenDie eigene Seite /info/bezahlmethoden haben wir nicht erfasst. Was unten zu Zahlungen steht, stammt aus Startseite, FAQ und AGB.
  • Menüs im SpielerkontoLimits, Selbstsperre und die Ansicht „Spielverhalten“ liegen hinter dem Login. Ein Konto haben wir nicht eröffnet, diese Menüs also nicht gesehen.
  • Premium-MitgliedschaftBingBong verlinkt „Mitgliedschaft kündigen“ und eigene AGB für eine Premium-Mitgliedschaft. Deren Inhalt haben wir nicht erfasst.
  • AuszahlungsdauerZeiten geben wir nur so wieder, wie BingBong sie nennt. Nachgeprüft haben wir keine davon.

Die Erlaubnis hinter bingbong.de

Kurz gesagt

bingbong.de steht in der amtlichen Liste der GGL, eingetragen für virtuelle Automatenspiele, Inhaber ist DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH.1

DGGS Deutsche Gesellschaftfür Glücksspiel mbH bingbong.dediese Seite jackpotpiraten.de
Amtliche Liste der GGL, Stand 02.11.2026 · Steckbrief JackpotPiraten

Laut Liste läuft die Erlaubnis seit dem 27.04.2022; eine andere Kategorie ist für diese Domain dort nicht eingetragen (Stand der Liste 02.11.2026, zuletzt abgeglichen am 30.10.2026).1 BingBong nennt im Impressum dasselbe Datum, die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) als Aufsicht und eine Anschrift in Berlin, Moritzstraße 23 (Impressum von BingBong, abgerufen am 29.10.2026).

Derselbe Inhaber steht in der Liste ein zweites Mal, mit jackpotpiraten.de, ebenfalls für virtuelle Automatenspiele.1 Die Nähe zeigt sich auch auf den Seiten selbst: Die AGB gelten für JackpotPiraten.de und BingBong.de gemeinsam (AGB, Stand 31. August 2026), und nach den FAQ steht Echtgeldguthaben von BingBong auch bei JackpotPiraten zur Verfügung (FAQ „Ein- und Auszahlungen“, abgerufen am 29.10.2026).

Für Sie bleiben es zwei Adressen, und nur die Adresszeile zeigt, auf welcher Sie gerade sind. Ein Detail dazu: Die Knöpfe „Registrieren“ und „Anmelden“ führen bei BingBong auf die Unterdomain app.bingbong.de (Links der Startseite, abgerufen am 29.10.2026).

Am Handy: was die mobile Startseite zeigte

Kurz gesagt

Am 29.10.2026 haben wir bingbong.de in Chrome für Android bei 360 und 390 Pixel Breite aufgerufen; die Startseite ist zugleich die Spielübersicht.

Browser Startbildschirm App dieselbeeingetrageneDomain
Bei jedem Anbieter mit deutscher Erlaubnis zählt die eingetragene Domain, im Browser wie in einer App.

Beim Aufruf legte sich ein Einwilligungsfenster von Usercentrics über den größten Teil des Bildschirms, mit dem farbig hervorgehobenen Knopf „Alles akzeptieren“, darunter „Einstellungen speichern“ und „Ablehnen“. Oben blieben Logo und der Schriftzug „100% legal“ sichtbar.

Die Spiele stehen in Reihen mit Überschriften wie „Neue Spiele“, „Halloween Slots“, „Bücher Slots“ oder „1 Cent Slots“, jede mit einem Link „Alle“. Das Menü führt unter anderem zu Spiele, Neuigkeiten und Live-Chat. Seitlich verschieben ließ sich die Startseite bei keiner der beiden Breiten. Auf der Seite zum verantwortungsvollen Spielen steht eine breite Tabelle; sie scrollt in einem eigenen Rahmen, die Seite selbst bleibt stehen.

Eine App bietet BingBong nach eigener Angabe nicht an: „Wir bieten keine native Download App für Android oder iOS“, gespielt werde im Browser (Startseite, abgerufen am 29.10.2026). Die Kontrolle bleibt damit die Adresszeile. Welche anderen Anbieter eine deutsche Erlaubnis haben, steht in unserer Übersicht der Anbieter mit deutscher Erlaubnis.

Zahlungen: was BingBong selbst angibt

Kurz gesagt

BingBong nennt auf seiner Startseite sieben Wege zum Einzahlen; zum Auszahlen sind dort nur PayPal und Banküberweisung markiert (Startseite, abgerufen am 29.10.2026).

In der Zahlungstabelle der Startseite stehen PayPal und Banküberweisung für Ein- und Auszahlung, Trustly, Mastercard, Visa, Klarna/Sofort und Apple Pay nur für Einzahlungen; als Gebühr ist überall „0 €“ eingetragen (Startseite von bingbong.de, abgerufen am 29.10.2026). Die FAQ sprechen dagegen von „aktuell acht Zahlungsmethoden“. Den Mindestbetrag gibt die Startseite mit 1 € an, die AGB ebenfalls, mit dem Zusatz, er sei „abhängig von der Zahlungsmethode“ (AGB, Stand 31. August 2026).

Zur Dauer finden sich zwei Aussagen. Nach den FAQ kommt das Geld nach der Freigabe „innerhalb von 24 Stunden“, E-Wallet-Auszahlungen „normalerweise sofort“, Kreditkartenauszahlungen dauern „etwa 1-3 Werktage“ (FAQ von bingbong.de, abgerufen am 29.10.2026). In den AGB heißt es, BingBong „versucht“, Auszahlungen innerhalb eines Arbeitstags zu bearbeiten (Ziffer 14.6, abgerufen am 29.10.2026).

Weitere Bedingungen aus den FAQ: Ausgezahlt wird erst nach vollständiger Verifizierung, vorher sind Einzahlungen bis 100 € möglich; PayPal steht als Auszahlungsweg nur bereit, wenn vorher über PayPal eingezahlt wurde; auf dem Kontoauszug erscheint die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH (FAQ „Ein- und Auszahlungen“, abgerufen am 29.10.2026).

Spielerschutz und Kontakt bei BingBong

Kurz gesagt

Die Seite „Verantwortungsvolles Spielen“ von BingBong beschreibt Einzahlungslimits pro Tag, Woche oder Monat, Spielpausen von 24 Stunden bis „auf unbestimmte Zeit“ und eine Selbstsperre im Spielerkonto (abgerufen am 29.10.2026).

Senkt man ein Limit, gilt das laut dieser Seite sofort, eine Erhöhung braucht 7 Tage. Die AGB machen das monatliche Einzahlungslimit zur Pflicht und lassen zusätzlich Tages- oder Wochenlimits zwischen 0 € und 1.000 € zu (Ziffer 11.3). Auf der Startseite nennt BingBong außerdem einen Panikbutton für eine 24-stündige Pause, einen Reality Check nach 60 Minuten mit fünf Minuten Pause sowie den Anschluss an OASIS und LUGAS.4

Während eines Selbstausschlusses erhalten Sie laut BingBong keine persönliche Werbung per SMS oder E-Mail. Als Hilfe verlinkt die Seite Check Dein Spiel, Spielsucht Therapie und Glücksspielsucht, dazu eine Liste von Landesfachstellen nach Bundesländern; für Spielerschutz-Fragen nennt BingBong ein eigenes Team unter 0173 5472932.

Den Kundenservice erreichen Sie laut Kontaktseite per Live-Chat, per E-Mail an [email protected] und über die Hotline 030 - 754 395 21, die BingBong als kostenlos bezeichnet; als Servicezeit nennt die Startseite täglich 8 bis 22 Uhr (beide abgerufen am 29.10.2026). Die kostenlose BIÖG-Beratung finden Sie unten auf dieser Seite.

Die gesetzlichen Regeln für bingbong.de

Diese Regeln stehen im Glücksspielstaatsvertrag und gelten für bingbong.de wie für jackpotpiraten.de, ob Sie am Telefon oder am Rechner spielen.

SperreOASIS im Browser in einer App
Eine Sperre wird bei jedem Anbieter mit deutscher Erlaubnis erkannt, im Browser wie in einer App.
  • Amtliche Whitelist der GGL, Stand der Liste 02.11.2026 (gluecksspiel-behoerde.de)Eingetragen sind bingbong.de und jackpotpiraten.de, beide mit demselben Inhaber.

  • Höchsteinsatz grundsätzlich 1 € je Spiel; bis 3 € ab 21 Jahren und bis 5 € nach 90 Tagen ohne auffälliges Spielverhalten nur, wenn der Anbieter diese Stufen der GGL anbietet (befristet bis 31.12.2027) (§ 22a Abs. 7 GlüStV 2021; Richtlinie der GGL, Stand 01.07.2026)

  • Nur virtuelle Automatenspiele (Slots) unter dieser Erlaubnis (§ 22a Abs. 2 GlüStV 2021)

  • Spielersperrsystem OASIS (GlüStV 2021 § 8 Abs. 1 und 3, gesetze-bayern.de, nachgelesen am 29.10.2026)Eine Sperre greift bei BingBong und JackpotPiraten wie bei jedem anderen Anbieter mit deutscher Erlaubnis.

Häufige Fragen zu BingBong

Sind BingBong und JackpotPiraten derselbe Anbieter?

Hinter beiden Domains steht laut amtlicher Liste der GGL dieselbe Firma, die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH. Es bleiben zwei Websites mit zwei Adressen; nach den FAQ von BingBong lässt sich Echtgeldguthaben auf beiden nutzen.

Gibt es eine BingBong-App?

Nach eigener Angabe nicht. BingBong schreibt auf der Startseite, es gebe keine native App für Android oder iOS; gespielt wird im Browser (abgerufen am 29.10.2026).

Über welche Wege zahlt BingBong aus?

In der Zahlungstabelle der Startseite sind Auszahlungen bei PayPal und Banküberweisung markiert. PayPal steht laut FAQ nur bereit, wenn vorher über PayPal eingezahlt wurde (Stand: 29.10.2026).

Wann gilt bei BingBong ein höheres Limit?

Laut der Seite zum verantwortungsvollen Spielen nach 7 Tagen. Ein niedrigeres Limit gilt sofort.

Spielerschutz

Glücksspiel kann süchtig machen. Spiele verantwortungsbewusst. 18+

Spielersperre: OASIS · Einzahlungslimit grundsätzlich 1.000 €/Monat anbieterübergreifend (LUGAS)

Welche Anbieter eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für virtuelle Automatenspiele haben, steht in der amtlichen Whitelist der GGL.

Anonyme & kostenlose BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00

Selbstsperre über OASIS
Nach oben