Zu Jahresbeginn zog Litauen die Schrauben für das internationale Online Glücksspiel fester an. So begann das Land bereits am 01. Januar damit die jüngsten Änderungen des Spielgesetzes im Land umzusetzen.
Regierungsbehörde erhält mehr Befugnisse
Die Regierungsbehörden haben nun mehr Befugnisse, um gegen die Glücksspielbetreiber vorzugehen, die über keine ausdrückliche Genehmigung verfügen, um ihren Service den lokalen Spielern anzubieten. Der Gaming Control Authority – GCA – bei der der es sich um eine Zweigstelle des Ministeriums für Finanzen handelt, wurde freie Hand gewährt um beispielsweise Internet Service Provider dazu zu zwingen, Glücksspielseiten, die illegal sind, zu blockieren. Bei Zuwiderhandlungen wird mit strengen Sanktionen gedroht. Zudem sind auch die Banken und andere Anbieter von Geldtransfersystemen in ähnlicher Weise verpflichtet, alle Transaktionen zu blockieren, die mit dem nicht genehmigten Glücksspiel zusammenhängen.
Es soll eine schwarze Liste entstehen
Die GCA möchte in Übereinstimmung mit einigen EU-Nachbarn eine schwarze Liste erstellen, in der alle Online-Betreiber, eingetragen werden, die sich über die neuen Bestimmungen hinwegsetzen. Die geänderten Gesetze wurden im vergangenen Sommer von der litauischen Präsidentin überzeichnet, nachdem der Druck der EU-Kommission 2013 auf die EU-Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Glücksspielbeschränkungen heftiger wurde.
Durch die Änderungen des Glücksspiel-Gesetzes sind in Litauen nur lizenzierte Online-Anbieter zugelassen, die über ein physisches Büro im Land verfügen und zudem eine Partnerschaft zu einem der etablierten lokalen landbasierten Gaming Anbieter eingehen bzw. eingegangen sind – ähnlich wie im belgischen Modell vorgesehen.
Wer wird die neuen Gesetze beherzigen?
Bis jetzt ist noch unklar, wie viele der Betreiber die Androhung von „strengen rechtlichen Schritten“ der GCA beherzigen werden, in Bezug auf den unberechtigten Umgang mit den litauischen Usern. Laut der GCA ist bis dato nur ein einziger Antrag auf eine lokale Lizenz eingegangen, obwohl die Anträge seit dem 01. Januar entgegengenommen werden.